Sterbehilfe-Urteil

Zum heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) in Karlsruhe zum § 217 Strafgesetzbuch (StGB) – Sterbehilfe – erklärt der Zwickauer Bundestagsabgeordnete, Dr. Jürgen Martens: „Das Bundesverfassungsgericht hat sich für eine liberale Ansicht der Sterbehilfe ausgesprochen. Für Ärzte und schwerstkranke Menschen ist das ein großer Erfolg. Das Urteil stärkt jeden einzelnen Bürger nachhaltig in seinen Selbstbestimmungsrechten. Nun ist der Gesetzgeber, insbesondere Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, aufgefordert, eine schnelle und effektive Umsetzung dieser gerichtlichen Entscheidung zu garantieren.“